Seit Mitte Jänner 2021 können Veranstalter Anträge bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) stellen. Nun wurde der EU-Beihilfenrahmen angehoben. Ursprünglich war dieser Schutzschirm auf 1 Mio. Euro pro Veranstalter begrenzt, die kürzlich auf 2 Mio. Euro pro Veranstalter erhöht wurde und bereits beantragbar ist. Auch ein Umstieg von bestehenden Anträgen auf die höhere Fördersumme ist möglich. Zudem wird der Beantragungszeitraum bis Dezember 2021 (bisher: Juni 2021) verlängert.
In einem weiteren Schritt wird der Veranstalter-Schutzschirm II als Haftungsmodell mit einer maximalen Haftungsübernahme von 10 Mio. Euro pro Veranstalter ausgeweitet. Dafür wurde heute mit einem Initiativantrag im Parlament die gesetzliche Grundlage in die Wege geleitet. Anträge bei der ÖHT für den Schutzschirm II mit der höheren Haftungssumme sind voraussichtlich ab dem Sommer möglich.
Bisher sind bei der ÖHT Ansuchen mit einem Zuschussvolumen von rund 110 Mio. Euro eingegangen. Spitzenreiter bei den im ÖHT-Kundenportal angelegten Förderungsansuchen sind kulturelle Veranstaltungen gefolgt von Kongressen, Sport- und Business-to-Consumer-Veranstaltung.
Der Veranstalterschutzschirm sei für die Planungssicherheit, vor allem für große Veranstaltungen, extrem wichtig, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Wir erreichen damit, dass Großveranstaltungen mit langen Vorlaufzeiten, wie etwa Messen, Kongresse oder große Kulturveranstaltungen wieder in Angriff genommen und geplant werden können.“
Über den bestehenden Veranstalterschutzschirm I
Beispiel: Wenn ein Konzert am 1.6.2021 auf Basis der Richtlinie geplant ist und dafür eine Förderung zugesagt wurde, es aber aufgrund einer corona-bedingten Verordnung nicht stattfinden kann, werden insbesondere nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter übernommen. Davon abzuziehen sind die trotz Absage erzielten Einnahmen. Der daraus resultierende finanzielle Nachteil wird zu 90% ersetzt.
Schutzschirm für Veranstaltungen II
(Red)